Oktoberfest in München

Thema zum Start des Oktobersfestes – Ist das Bier zu teuer?

Bild„Preisabsprachen schaden den Endverbrauchern. In diesem Fall wären die Gäste des Okoberfestes die Leidtragenden.“

Das Oktoberfest startet und es heißt wieder „O’zapft is.“ Schon früh am Morgen stürmen die Massen das Oktoberfest, um sich in den Zelten die besten Plätze zu sichern. Passend dazu siegt der FC Bayern München 5:0 gegen Werder Bremen. Also alles prima und kein Wölkchen trübt den bleu-weißen bayrischen Himmel? Ich würde sagen „Ja“. Alljährlich kommt dennoch immer wieder eine Diskussion auf: Gibt es möglicherweise Preisabsprachen der Festwirte, die den Endverbraucher benachteiligen? Liegen somit Compliance Verstöße in der Form von Verstößen gegen das Kartellrecht vor?

Gibt es auf dem Münchner Oktoberfest Preisabsprachen?
In den letzten Jahren gab es vermehrt Diskussionen um mögliche Preisabsprachen auf dem Münchener Oktoberfest, insbesondere bei den Bierpreisen. Aufgrund der monopolartigen Struktur auf dem Oktoberfest, wo einige wenige große Festwirte das Geschehen dominieren, steht der Verdacht auf Preisabsprachen immer wieder im Raum.

Die Bierpreise auf dem Oktoberfest steigen regelmäßig, oft im Einklang zwischen den großen Zelten und Wirten. Diese Preisanpassungen werden jedes Jahr stark von der Öffentlichkeit und den Medien wahrgenommen, was die Frage aufwirft, ob es hier zu kartellrechtlich relevanten Absprachen kommt.

Hat die Stadt München Einfluss?
Die Stadt München hat als Veranstalter des Oktoberfests Einfluss auf die Preisgestaltung, jedoch liegt die letztendliche Preisfestlegung bei den Festwirten selbst. Es gibt zudem keinen offiziellen Hinweis darauf, dass es sich bei den jährlichen Preisanstiegen um illegale Absprachen handelt. Die Stadt München hat wiederholt betont, dass die Wirte unabhängig voneinander ihre Preise kalkulieren und keine Vorschriften zu Preisen von Seiten der Stadt erfolgen.

Wann würden die Festwirte gegen das Kartellrecht verstoßen?
Bei einem Kartell denkt man zunächst als Laie nicht unbedingt an Preisabsprachen, sondern eher an Mafia-Strukturen. Ein Kartell kann jedoch bei einem zunächst harmlos organisierten Stammtisch von Mitbewerbern entstehen. Beispielsweise wenn Unternehmen, die normalerweise miteinander konkurrieren, sich zusammenschließen, um ihre Marktmacht zu stärken und den Wettbewerb einzuschränken.

Dies geschieht durch gezielte Absprachen, wie zum Beispiel Preisabsprachen, Aufteilung der Märkte oder die Begrenzung der Produktionszahlen. Sollten die Festwirte auf dem Oktoberfest tatsächlich Preisabsprachen treffen, würde dies einen klaren Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen. Die Bierpreise auf dem Oktoberfest sind ein sensibles Thema, da viele Verbraucher nur wenige Alternativen haben, was das Oktoberfest zu einer Art „geschlossenen Markt“ macht. Preisabsprachen würden in diesem Fall zu überhöhten Preisen führen und den Wettbewerb einschränken, da die Verbraucher keine Ausweichmöglichkeiten haben.

Wenn es Anzeichen für geheime Preisabsprachen geben würde, wäre dies ein Fall für das Bundeskartellamt, das dann Ermittlungen einleiten könnte. Bisher hat das Bundeskartellamt jedoch keine offiziellen Verfahren gegen die Festwirte des Oktoberfests eingeleitet, da es an hinreichenden Verdachtsmomenten fehlt.

Selbstverständlich sollten wir das alle im Auge behalten, um die Preise fair zu halten und um Absprachen zu vermeiden.

Somit können wir das Oktoberfest und das eine oder andere Bier genießen. Ich wünsche eine schöne Zeit!

Fazit:
Compliance ist für Unternehmen unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und die Integrität und Reputation zu wahren. Es geht jedoch über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus und umfasst ethische Geschäftspraktiken. Unternehmen, die Compliance als Chance zur Stärkung ihrer Reputation und ihres Wettbewerbsvorteils nutzen, können langfristigen Erfolg erzielen und das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner gewinnen. Die Implementierung einer effektiven Compliance-Strategie erfordert gründliche Planung, Schulung und Überwachung, aber die langfristigen Vorteile sind es wert.

Wir helfen Ihnen gerne!

Link zu unserer Compliance Online Schulung vom Bildungsinstitut Wirtschaft

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.