Betreute verlieren Vermögen trotz Eigentumsgarantie im Grundgesetz!

Warum jahrzehntelang aufbewahrte Erinnerungsgegenstände in den Müll kommen! Die unsichere Rechtslage führt nicht nur zum Verlust der Wohnung, sondern auch zur Vernichtung von Vermögen.

BildViele Betreute müssen wegen ihres Gesundheitszustandes häufig in Heime eingewiesen werden. Da die Sozialträger nicht für die Wohnung und die Unterbringung im Heim gleichzeitig zahlen, werden Betreuer vom Gesetz faktisch dazu gezwungen den Haushalt der betroffenen Personen samt Hausrat oft sehr schnell aufzulösen. Das Inventar wird dann in kürzester Zeit von auf Entrümplung spezialisierten Firmen entsorgt.

Prof. Dr. jur. utr. Volker Thieler, der Leiter des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht in Fürstenfeldbruck bei München: ‚Die Rechtslage im Betreuungsrecht führt dazu, dass insbesondere alte Menschen in Deutschland durch dieses gesetzlich gedeckte Vorgehen ihre Wohnung und ihr Vermögen verlieren, das steht der nach Art. 14 im Grundgesetz verankerten Eigentumsgarantie diametral entgegen!‘

Auch Angehörige haben bei diesem Vorgehen keine Rechte. In der Praxis führt dies dazu, dass in der Wohnung befindliche Gegenstände aus der Kindheit oder Gegenstände, die bereits vererbt wurden, ebenfalls entfernt und häufig vernichtet werden. Den Betreuern sind hier nach dem Gesetz die Hände gebunden, da auch ein generelles Schenkungsverbot für die Betreuer geregelt ist. Somit sind die Betreuer per Gesetz gezwungen Dokumente (Stammbücher, alte Urkunden aber auch Erinnerungsgegenstände wie Fotoalben, Bilder etc. der Müllabfuhr zu übergeben.

Auf Nachfrage des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht erklärten die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium, dass die Betreuer in der Praxis das Vorgehen bei der Wohnungsauflösung mit den Betreuten absprechen würden und deren Entscheidungen einholen. Die Zuschriften Betroffener an das Forschungsinstitut ergeben allerdings ein anderes Bild: unter Betreuung stehende Personen sind oft nicht mehr zurechnungsfähig oder werden ganz einfach nicht gefragt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland

fon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : prof.thieler@kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck

fon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.de

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.