Thema Betreuungsrecht: Alleinstehende Personen sind vor Missbrauch einer Vorsorgevollmacht besonders gefährdet

Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA-GmbH erklärt was Betroffene bei Anhaltspunkten auf Missbrauch einer Vorsorgevollmacht machen sollten.

BildFrau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird immer wieder gefragt, was Betroffene bei Anhaltspunkten auf Missbrauch einer Vorsorgevollmacht sofort unternehmen sollten.

Zunächst erschleichen sich die Bevollmächtigten das Vertrauen der Vollmachtgeber, sie sind hilfsbereit, kümmern sich und weisen frühzeitig darauf hin, dass (vermeintlich) keine andere Person zur Verfügung steht. Gezielt wird praktische und vor allem emotionale Abhängigkeit herbeigeführt. Parallel dazu werden Vertrauenspersonen oder Angehörige von den Bevollmächtigten planmäßig diskreditiert. Auf verschiedenen Ebenen werden falsche oder manipulative Informationen verbreitet. Durch planmäßig intrigantes Verhalten wird sowohl auf die Opfer als auch auf Angehörige oder Dritte Einfluss genommen. Ziel ist es, die Vollmachtgeber vollständig abzuschotten, um lückenlose Kontrolle ausüben zu können. Dazu werden Angehörige in den Augen des Opfers als rücksichtslos, gefährlich, geldgierig o. ä. dargestellt. Senioren, die evtl. unter beginnender Demenz leiden, sind i. d. R. ausgesprochen leicht zu beeinflussen, viele sind ängstlich. Von den Bevollmächtigten werden (rechtswidrige) Besuchs- und Kontaktverbote, ggf. unter gleichzeitiger Androhung gerichtlicher Schritte gegenüber Angehörigen oder Freunden ausgesprochen. Davon sollten Sie sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Festnetzanschlüsse der Opfer werden gekündigt, ggf. Mobiltelefone zur Verfügung gestellt, auf denen jedoch nie mehr als die Mailbox erreicht werden kann – die von den Bevollmächtigten kontrolliert wird.  Die Betroffenen selbst wissen oft gar nicht, dass Kontaktverbote verhängt wurden, wundern sich aber, warum sich kein Angehöriger mehr meldet, und je mehr Zeit vergeht wenden sie sich emotional umso stärker der bevollmächtigten Person zu. Oder sie sind entsprechend der regelmäßigen, massiven Manipulation durch die bevollmächtigte Person davon überzeugt, selbst den Kontakt zu ihren Angehörigen oder zu langjährigen Freunden oder Nachbarn abbrechen zu müssen, weil diese vermeintlich gefährlich sind. Zu einer freien Willensentscheidung und vernünftigen Entscheidungen sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage.

Es ist den Opfern i. d. R.  nicht mehr möglich, die Gefährdungslage zu erkennen oder sich gegen die für sie oft übermächtigen bevollmächtigten Personen zu wenden und entsprechend zu handeln. Oft sind sie aufgrund von mittlerweile eingetretener Verschlechterung der Gesundheitssituation oder Geschäftsunfähigkeit überhaupt nicht mehr dazu in der Lage. 

Sofortige anwaltliche Beratung und Vertretung ist dann dringend erforderlich.

Denn zunächst hindert die Existenz einer (wirksamen, d. h. von einem zu diesem Zeitpunkt geschäftsfähigen Vollmachtgeber erteilten) Vorsorgevollmacht grundsätzlich die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Dieser Grundsatz gilt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nicht und muss bei Vorliegen dieser Voraussetzungen zum Schutz der betroffenen Person durchbrochen werden. Dies erfordert i. d. R. detaillierte Sachverhaltsaufarbeitung und spezielle Rechtskenntnisse. Denn die  Opfer sind oft entweder selbst  nicht mehr äußerungsfähig und/oder übermäßig durch die bevollmächtigte Person beeinflusst, die eigene Gefährdungslage kann nicht mehr erkannt werden.

Die Bearbeitungsdauer des in der Folge einzuleitenden Betreuungsverfahrens (betreuungsgerichtliche Ermittlungen) darf nicht unterschätzt werden. Insbesondere dann, wenn die bevollmächtigten Personen über nicht unerhebliche kriminelle Energie verfügen und raffiniert darauf hinarbeiten, ihre Machtposition zu erhalten, muss unter Umständen mit erheblichen Zeitverzögerungen gerechnet werden. In dieser Zeit drohen weitere Schädigungen, bis hin zu nahezu vollständigem Vermögensverlust des Opfers. Von zwangsläufig damit zusammenhängenden gesundheitlichen, psychischen und emotionalen Schädigungen des Opfers (und vielfach auch der Angehörigen) ganz zu schweigen.

Schnelles, fundiertes und energisches Eingreifen ist deshalb dringend erforderlich.

Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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