Laut Studie „Werbemarktanalyse Glücksspiel 2019“ nehmen die Werbeausgaben in der Glücksspielbranche seit Jahren kontinuierlich zu. Der BAV fordert eine kohärente Regulierung der Werbemarktaktivitäten.
Werbung für öffentliches Glücksspiel muss mit § 5 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) und der auf dessen Basis von den Ländern erlassenen Werberichtlinie vereinbar sein. Sie darf sich u.a. nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Irreführende Werbung für öffentliches Glücksspiel, insbesondere solche, die unzutreffende Aussagen über die Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne enthält, ist verboten. Zudem ist die Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten.
Mit diesen Rahmenbedingungen möchte der Gesetzgeber Rechtssicherheit schaffen und seinen im Glücksspielstaatsvertrag definierten Auftrag erfüllen, den natürlichen Spielbetrieb im Menschen nachhaltig in zielgerichtete, legale Bahnen zu lenken.
Gewerbliches Spiel – erlaubte Werbemaßnahmen sind strengst reguliert
Diese Beschränkungen gelten grundsätzlich für alle Glücksspielangebote gleichermaßen. Für den Bereich des gewerblichen Spiels – dem am strengsten regulierten Spiel, da hier zusätzlich noch die Werbebeschränkungen der Spielverordnung gelten – ist es aufgrund dieser Regelungen strikt untersagt, über Werbung jegliche (zusätzliche) Anreize für den Spielbetrieb zu schaffen: sei es in der äußeren Gestaltung der Spielhalle oder durch Werbung im Fernsehen oder im Internet; zusätzlich sind Spielanreize in Form von Bonusspielen oder durch das Angebot kostenloser Getränke und Speisen verboten.
In dramatischem Gegensatz zur strikt regulierten Branche des gewerblichen Spiels stehen die Werbeaktivitäten anderer Glücksspielanbieter. Laut Studie „Werbemarktanalyse Glücksspiel 2019“, hat sich das mediale Kommunikationsvolumen der Glücksspielanbieter innerhalb des beobachteten Fünf-Jahres-Zeitraums fast verdreifacht und erreicht eine Rekordmarke von rund 400 Millionen Euro. Das größte Volumenwachstum verzeichnen dabei Online-Glücksspiele, die ihre Werbeaktivitäten allein im Vergleich zum Vorjahr um über 70 Millionen Euro ausgeweitet haben. Im Netz findet man jede Menge Werbespots für diese in Deutschland grundsätzlich illegalen Angebote (legal sind diese einzig für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Bundesland Schleswig-Holstein) häufig mit starken Anreizen in Form von Boni wie „10 Euro einzahlen und mit 50 Euro spielen“.
Fatale Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft
Die Schäden für den Staat sind gravierend: nicht nur entgehen dem Fiskus hohe Beträge an Steuereinnahmen, auch die gesellschaftlichen Folgen sind erschreckend: erwiesenermaßen ist gerade bei den Online-Glücksspielen die Gefahr der Spielsucht besonders hoch, da die Angebote rund um die Uhr verfügbar sind. Die Kunden können jederzeit und beliebig lange (an 7 Wochentagen, 24 Stunden) spielen. Eine soziale Kontrolle, Spieler- und Jugendschutz sowie Prävention finden in keiner Weise statt. Diese unkontrollierten Umstände schlagen sich auch in den Ergebnissen der Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nieder. Laut der Studie „GLÜCKSSPIELVERHALTEN UND GLÜCKSSPIELSUCHT IN DEUTSCHLAND. Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends“ ist bei Online-Glücksspielen der Anteil an problematischen und pathologischen Spielern von 2015 auf 2017 exorbitant um 345 % gestiegen.
Andy Meindl, 1. Vorsitzender des Bayerischen Automaten-Verband e.V.: „An die Werbung für öffentliches Glücksspiel gelten zu Recht besondere Anforderungen – insbesondere für eine starke Prävention und einen vorbildlichen Verbraucherschutz. Die aktuelle Situation ist alarmierend. Kunden können oft nicht erkennen, dass das beworbene Spiel im Internet mit Ausnahme für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Bundesland Schleswig-Holstein illegal ist. Sie wandern zu unregulierten und unkontrollierten Angeboten ab. Nicht regulierte Online-Glücksspiele verdrängen somit das gesetzlich stark regulierte und begrenzte Automatenspiel und in Folge sind tausende legaler Existenzen massiv bedroht.“ Deshalb fordert der BAV eine kohärente Regulierung auch im Bereich der Werbemarktaktivitäten, z.B. das Verbot von TV-Werbung oder die Schaffung zusätzlicher Spielanreize in Form von Boni. Der Gesetzgeber ist gefordert, die legalen Spielformen nachhaltig zu stärken. Für ein sicheres und legales Spiel. Zum Schutz der Verbraucher und für eine tragfähige Perspektive aller legaler, qualifizierter Unternehmen.
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Der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV)
Der Bayerische Automaten-Verband e.V. setzt sich in Bayern seit über 60 Jahren mit größtmöglichem Engagement für die Interessen der Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels ein. Unter den Mitgliedsunternehmen befinden sich alle Betriebsgrößen. Die Mitglieder erhalten vom Landesverband fachliche Unterstützung zu einer Vielzahl von Themen, z.B. Ausbildung oder Sozialkonzept. Auch die politische Interessenvertretung ist ein essenzieller Baustein der Arbeit des BAV. Die juristischen Rahmenbedingungen müssen dem Unternehmer ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln ermöglichen. Dafür setzt sich der BAV, als gewählter Vertreter der organisierten Aufstellerschaft in Bayern, täglich ehrenamtlich ein. Er pflegt den kontinuierlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, steht im Dialog mit Mitarbeitern der Behörden und Verwaltungen und unterstützt die Mitglieder beim Verfassen von Anschreiben sowie bei Gesprächsterminen.
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