Die Familienstiftung als interessantes Vehikel für Family Offices

Familienstiftungen und Family Offices können eine sinnvolle Einheit bilden. Dadurch lässt sich der Ansatz des dauerhaften Vermögensschutzes in eine stabile Form bringen.

BildDie Entwicklung von Family Offices als eigenständige Einheit zur ganzheitlichen Vermögensorganisation in Deutschland schreitet in hoher Geschwindigkeit voran. Immer mehr vermögende Familie vertrauen ihre Vermögensangelegenheiten, die weit über das Management der liquiden Vermögenswerte hinausgehen, einem Family Office an, sei es das eigene Single Family Office, das einzig die Interessen der Gründerfamilie vertritt, oder das Multi Family Office, das seine Dienstleistungen je nach Struktur bisweilen auch schon für Vermögende im niedrigen einstelligen Millionenbereich erbringen kann.

„Wir sehen am Markt, dass Fragestellungen rund um Vermögenscontrolling, Vermögensreporting, Beteiligungsmanagement, Auswahl passender Vermögensverwalter und die dauerhafte strategische Asset Allocation in disruptiven und stark volatilen Zeiten mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Das alles zielt letztlich immer auf die Stärkung des umfassendes Vermögensschutzes ab“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen GmbH (www.unternehmerkompositionen.com) aus Meerbusch bei Düsseldorf. Der Stiftungsexperte berät und begleitet mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen. Bislang haben die UnternehmerKompositionen mehr als 70 Stiftungsprojekte im deutschsprachigen Raum umgesetzt.

In dem Zusammenhang hebt Thorsten Klinkner die Familienstiftung als interessantes Vehikel für Family Offices heraus. Das hat für den Berater und Stiftungsexperten gleich mehrere Gründe. „Im Fokus stehen die Möglichkeiten der Familienstiftung, den Vermögensschutz voranzubringen. Operatives Betriebsvermögen, Aktienpakete, Immobilien-Portfolios, Private Equity-Beteiligungen und mehr lassen sich unter dem Dach der Familienstiftung bündeln, um bestmögliche Absicherung vor Zersplitterung, Erbstreitigkeiten und eine hohe Steuerlast im plötzlichen Erbfall zu bieten, die einkommenssteuerliche Behandlung der Erträge zu optimieren und die Ausschüttungen noch stärker zu kanalisieren und zu kontrollieren. Die Risiken, durch familiäre, steuerliche oder Haftungsfaktoren Vermögen zu verlieren, wird durch das einmalige Rechtsinstitut der Familienstiftung unter Aufsicht der Stiftungsbehörden ganz erheblich begrenzt“, beschreibt Thorsten Klinkner. Die Familienstiftung ziehe eine Brandmauer um sämtliche liquiden und illiquiden Vermögenswerte und vereinfache die Weiterentwicklung des Vermögens, da die Vermögensverwaltung nicht von typischen Gefahren wie eben der Zersplitterung von Vermögenswerten im Rahmen der Nachfolge betroffen sein könne.
Es sei sogar möglich, die Familienstiftung als Family Office zu nutzen. Da das Family Office ohnehin in eine rechtliche Form gebracht werden müsse, könne dies auch über die Familienstiftung organisiert werden. So könne beispielsweise der Family Officer zugleich Mitglied des Stiftungsvorstandes sein und so alle bestehenden Strukturen im Unternehmen beziehungsweise im Netzwerk von Beratern und Banken nutzen, betont Klinkner. So könnten Controlling, Reporting, Strukturierung und Management aller Vermögenswerte über die Familienstiftung als Family Office organisiert werden. „Die Expertise des Family Officers wird natürlich auch in dieser Konstellation benötigt. Die Familienstiftung ersetzt keine Kompetenzen, sie schafft nur den Rahmen für die bestmögliche Entfaltung.“

Auch für bestehende Family Offices bietet die Familienstiftung umfassende Möglichkeiten. Sie könnten durch die Empfehlung für ihre Mandanten spürbare Mehrwerte in einer transgenerationalen Ausrichtung des Vermögenserhalts schaffen und damit ihr Kernaufgabe, den dauerhaft Vermögensschutz sicherzustellen, noch näher kommen. Dafür haben die UnternehmerKompositionen einen eigenständigen Beratungsansatz für Family Offices geschaffen (www.unternehmerkompositionen.com/beratungsangebote/angebote-für-family-offices/).

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

UnternehmerKompositionen GmbH
Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Thorsten Klinkner
Am Meerkamp 26
40667 Meerbusch
Deutschland

fon ..: 02132 9157490
web ..: http://www.unternehmerkompositionen.de
email : thorsten.klinkner@unternehmerkompositionen.de

Über UnternehmerKompositionen

Die UnternehmerKompositionen Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH ist ein von Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner geführtes Beratungsunternehmen mit Sitz in Meerbusch, das sich auf die Entwicklung Stiftungs-Strategien für Familien, Investoren und Unternehmen aller Branchen und Größen spezialisiert hat. Unter der Vision „Wir geben Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung des Wesentlichen“ entwickeln die UnternehmerKompositionen individuelle, sinnstiftende Konzepte, die die ganz persönlichen Motive und Anforderungen des Gründers genauso berücksichtigt wie die Bedürfnisse der Familie, die unternehmerische Nachfolgeplanung und die Vermögenssteuerung ganz allgemein. Der Fokus der Gesellschaft liegt vor allem darauf, individuelle Lebenssituationen zu reflektieren, Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu begleiten. Denn Gutes will auch gut getan werden. Die UnternehmerKompositionen unterstützen Unternehmer und Investoren zudem dabei, für ihre Ertragsquelle langfristige und zukunftsorientierte Eigentümerstrukturen zu schaffen, die über die Generationen hinweg den Fortbestand eines Unternehmens oder Investmentportfolio vor Fremdeinflüssen und Nachfolgeproblematiken absichern und dadurch erhalten können. Weitere Informationen unter: www.unternehmerkompositionen.com

Pressekontakt:

Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach

fon ..: 0170 5200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.de

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.