IfKom nimmt Stellung zur geplanten TKG-Novellierung

Aus Sicht der IfKom muss es zukünftig ein Bundesministerium geben, in dem alle Zuständigkeiten für digitale Themen und insbesondere für die Infrastruktur gebündelt werden.

Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) modernisiert und grundlegend überarbeitet. Mit dem von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf werden u. a. regulatorische Anreize für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität geschaffen. Neben der Einführung einer symmetrischen Regulierung sollen zudem Genehmigungsprozesse beschleunigt werden und das Recht des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten verankert werden.

Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) hat im Rahmen der Verbändeanhörung einige Passagen des Gesetzentwurfes kommentiert und Änderungen vorgeschlagen. Dabei geht es beispielsweise um das Recht auf einen schnellen Internetanschluss. Die im TKG-Entwurf formulierte Definition einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit halten die IfKom für zu schwammig und nach heutigen Maßstäben auch für zu niedrig angesetzt. Da bereits im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung von mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden sollte, aber bis heute nicht erreicht ist, darf der Anspruch der Politik nicht unter diese Grenze zurückfallen! Die IfKom fordern zudem die Festlegung, dass die Bandbreite auch bei starker Belastung des Netzes bzw. der technischen Komponenten im Ausbaubereich stabil bleiben muss, d. h. die technischen Komponenten sind entsprechend zu dimensionieren.

Die Bundesnetzagentur kann nach dem Gesetzentwurf eine Unterversorgung und einen tatsächlichen Bedarf feststellen und eine oder mehrere Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Telekommunikationsdienste einschließlich des hierfür notwendigen Netz-Anschlusses innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Die IfKom sprechen sich dafür aus, diese Frist, die an anderer Stelle mit „angemessen“ bezeichnet wird, konkreter zu fassen, z. B. „innerhalb eines Jahres“, ähnlich der Vectoring-Ausbauverpflichtung.

Ein Diensteverpflichteter wird nach den geplanten Regelungen dazu bestimmt, ein hinsichtlich der zu erwartenden Umsätze nicht lukratives Gebiet zu versorgen. Dafür soll das betroffene Unternehmen für ein Defizit bei der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten einen finanziellen Ausgleich erhalten. Aus Sicht der IfKom ist es in Zeiten knapper Ressourcen (Planung, Tiefbau, Montage) wahrscheinlich, dass das verpflichtete Unternehmen im Gegenzug andere lukrative Bereiche mit schnellem Internet zurückstellen muss. Der finanzielle Nachteil der Diensteverpflichteten umfasst somit voraussichtlich auch Umsatzverluste, also Einnahmen, die in lukrativen Gebieten nicht realisiert werden können. Nach Meinung der IfKom muss der Ausgleich für die Versorgungsverpflichtung also nicht nur die Kosten, sondern auch die Umsatzsituation berücksichtigen.

Die generelle Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe und Verwendung alternativer Verlegetechniken, z. B. Minitrenching oder Microtrenching, begrüßen die IfKom ausdrücklich. Der Gesetzentwurf sieht nur wenige Gründe vor, die dem Träger der Straßenbaulast erlauben, diesen Verlegetechniken zu widersprechen. Auch diese Regelung halten die IfKom für zweckmäßig, um den Ausbau von Gigabitnetzen zu beschleunigen.

Insgesamt ist die TKG-Novelle geeignet, den Breitbandausbau voranzubringen, allerdings – und das ist bedauerlich – ist man sich innerhalb der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Verbändeanhörung noch nicht über alle Regelungen einig geworden. Das betrifft beispielsweise die Vertragslaufzeiten und das Recht auf schnelles Internet. Aus Sicht der IfKom muss es zukünftig ein Bundesministerium geben, in dem alle Zuständigkeiten für digitale Themen und insbesondere für die Infrastruktur gebündelt werden, die jetzt noch auf mehrere Ministerien sowie das Kanzleramt mit der Digitalstaatsministerin verteilt sind.

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