Lebensversicherung: Bieten Run-off-Gesellschaften wirklich Sicherheit?

Viele Versicherungsgesellschaften wollen ihre Lebensversicherungsverträge über Run-off-Gesellschaften loswerden. Widerruf und Rückabwicklung der Lebensversicherung können die bessere Lösung sein.

BildIm Jahr 2019 belief sich der Bestand an Lebensversicherungsverträgen auf insgesamt rund 82,8 Millionen. Das sind rund 700.000 Verträge weniger als im Jahr zuvor. Der Garantiezins, den die Lebensversicherer in Deutschland ihren Kunden beim Abschluss eines Neuvertrages gewähren, liegt aktuell bei 0,9 Prozent. Seit dem Jahr 2000, als er bei 3,25 Prozent lag, wurde der Garantiezins regelmäßig gesenkt. „Gleichermaßen gehen die Renditen von Lebensversicherungsverträgen aufgrund der Niedrigzinsproblematik in den Keller. Und zugleich ist die Belastung durch Gebühren bei vielen Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen so hoch, dass Versicherungsnehmer bestenfalls auf ein Nullgeschäft hoffen können, wenn überhaupt“, kritisiert Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer vom Beratungsunternehmen Mint & Collegen aus Berlin (www.mint-collegen.de).

Er verweist in dem Zusammenhang auf die Versuche vieler Versicherungsgesellschaften, ihre Lebensversicherungsverträge über sogenannte Run-off-Gesellschaften loszuwerden. Hinter diesen Ruf-Off-Gesellschaften stehen oft anglo-amerikanische Finanzinvestoren, die mit dem Aufkauf dieser Verträge Geld verdienen wollen. Im Rahmen eines Run-offs überträgt ein Versicherer seinen Bestand an Versicherungsverträgen an eine Run-Off-Gesellschaft, die die Verträge bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt. Für den Lebensversicherer besteht der Vorteil darin, dass er Versicherungsverträge mit hohen Garantiezinsen aus seinem Bestand entfernt. „Zwar betonen Unternehmen und Interessenvertreter der Versicherungswirtschaft, dass sich für die Kunden nichts ändere. Die Probleme liegen aber auf der Hand. Der Versicherte hat keinerlei Kontrolle darüber, wer seine Police betreut und ob das Run-Off-Unternehmen auch genügend finanzielle Sicherheit bietet. Kunden werden nicht um Erlaubnis gefragt und können sich auch nicht gegen den Verkauf wehren, obwohl sie ursprünglich einen Vertrag mit einer bestimmten Gesellschaft geschlossen haben, der sie vertraut haben, kritisiert Achim Teske.

Für ihn besteht die Alternative darin, dass Versicherungsnehmer die Möglichkeit von Widerruf und Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungspolicen prüfen und dadurch die Möglichkeit erhalten, mit einer interessanten finanziellen Kompensation aus dem Geschäft auszusteigen. Mint & Collegen ist eine Spezialdienstleisterin für den Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, bei denen die Versicherungsgesellschaften es versäumt haben, ihre Kunden auf die gesetzlich vorgegebene Weise auf ihr Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht hinzuweisen. Das gilt für zig Millionen Verträge, die ab 1. Januar 1991 geschlossen wurden. Laut Berechnungen enthalten deutlich mehr als 60 Prozent dieser Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge gar keine beziehungsweise fehlerhafte Belehrungen. Mit dem Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber einen Schutzmechanismus für private Verbraucher geschaffen. Damit können sie innerhalb von 14 oder 30 Tagen nach Abschluss eines Vertrages ohne Gründe und finanziellen Schaden denselben widerrufen. Besonders interessant: Versicherungskunden haben ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht, falls sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind. Das heißt es können auch Verträge widerrufen werden, die bereits ausgelaufen oder gekündigt worden sind. Der Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrags und beide Parteien (also Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer) werden so gestellt werden, als wäre der Vertrag überhaupt nicht geschlossen worden.

„Für Lebensversicherungsverträge bedeutet das, dass Versicherungsnehmer durch die erfolgreiche Rückabwicklung über seine Beiträge hinaus von der Versicherung auch Zinsen und Zinseszinsen auf seine Beiträge, die sogenannte Nutzungsentschädigung, erhalten. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Das ist ein eklatanter Unterschied zur Kündigung eines Vertrags. Dabei wird nur das ausgezahlt, was zu dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden ist. Und jeder kann leicht errechnen, was bei einer schlechten Performance nach Abzug aller Kosten und Gebühren übrigbleiben wird. Ärger und Enttäuschung sind dann vorprogrammiert“, warnt Achim Teske.

Der große Vorteil: Achim Teske schätzt, dass mindestens 60 Prozent aller betroffenen Verträge auf diese Weise rückabgewickelt werden können und ruft Versicherungsnehmer daher auf, möglichst jeden Vertrag (kostenfrei) prüfen zu lassen. Mint & Collegen übernimmt die kostenfreie Prüfung für Betroffene. Damit lasse sich der Wechsel in eine Run-off-Gesellschaft verhindern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Mint & Collegen GmbH
Herr Achim Teske
Unter den Linden 10
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 4036345-80
web ..: http://www.mint-collegen.de
email : service@mint-collegen.de

Über Mint & Collegen

Die Mint & Collegen GmbH ist eine Spezialdienstleisterin für den Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, bei denen die Versicherungsgesellschaften es versäumt haben, ihre Kunden auf die gesetzliche vorgeschriebene Art auf ihr Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht hinzuweisen. Die Praxis zeigt, dass mehr als 60 Prozent aller seit 1991 abgeschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge gar keine beziehungsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Das vom Finanzexperten Achim Teske gegründete und geführte Unternehmen Mint & Collegen administriert für Versicherungsnehmer den gesamten Prozess des Widerrufs dieser Verträge und stellt sicher, dass betroffene Verbraucher auch nach vielen Jahren nahezu alle gezahlten Beiträge und zusätzlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung von der Versicherungsgesellschaft erhalten. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Widerruf und Rückabwicklung sind auch dann möglich, wenn die Versicherung bereits gekündigt oder ausgelaufen ist. Mint & Collegen arbeitet dafür deutschlandweit mit führenden Anwälten auf dem Gebiet der Rückabwicklung zusammen. Die Vergütung ist zu 100 Prozent erfolgsbasiert und errechnet sich nach der erfolgreichen Rückabwicklung individuell auf Basis des erzielten Mehrwerts. Sehr vorteilhaft ist diese gerichtlich bestätigte Möglichkeit vor allem bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die inzwischen oft negative Renditen bei gleichzeitig hohen Gebühren erwirtschaften. Durch Widerruf und Rückabwicklung des Vertrages erhalten Kunden die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge neu zu aufzustellen und in renditestärkere Anlagen zu investieren. Mint & Collegen kooperiert mit Finanzberatern, Versicherungsvermittlern, Vermögensverwaltern und Steuerberatern aus ganz Deutschland. Weitere Informationen unter www.mint-collegen.de

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