Im Härtefall ist eine gesetzliche Absicherung nicht ausreichend
Absichern vor dem finanziellen K.O.
Absichern vor dem finanziellen K.O.
Wer ein sorgenfreies Rentnerleben genießen will, darf sich nicht alleine auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen – auch nicht nach 45 Berufsjahren!
Ende 2016 hat das deutsche Bundessozialgericht entschieden, dass Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind.