Abgabefrist für Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängert
Zur Entlastung soll die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden.
Zur Entlastung soll die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden.
Die Grundsteuer wurde reformiert. Was Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundbesitz zur Reform wissen sollten und was diese 2022 tun müssen, wird hier von erfahrenen Steuerberatern erläutert.