Einziehung von Taterträgen (§ 73 ff StGB) Insolvenzrecht – Wirtschaftsstrafrecht.
Bei Straftaten droht die Beschlagnahmung von Taterträgen – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Bei Straftaten droht die Beschlagnahmung von Taterträgen – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.