Fernabsatzgeschäft: Makler muss gesetzliches Widerrufsrecht beachten
Für Immobilienkäufer und -verkäufer besteht jetzt eine Möglichkeit, die Maklerkosten nachträglich einzusparen. Nämlich dann, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.
Für Immobilienkäufer und -verkäufer besteht jetzt eine Möglichkeit, die Maklerkosten nachträglich einzusparen. Nämlich dann, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.