Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk zeigt sich erschüttert über Aktion zur Qualitätssicherung in der Psychotherapie. Und Ausschluss von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ist inakzeptabel.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) versendet seit Mitte August 2020 eine Infomappe an Psychotherapie-Praxen, um eine Befragung von Patienten zur Qualitätssicherung in der Psychotherapie ab September 2020 vorzubereiten. Den Auftrag zu dieser Maßnahme erhielt das IQTIG vom gemeinsamen Bundesausschuß (gBA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Der sogenannte Pretest „QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie“ verstößt aus Sicht des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) eklatant gegen grundlegende Prinzipien des Datenschutzes. Für den Fragebogen sollen hochsensible Patientendaten offengelegt werden. Die Daten, die von teilnehmenden Therapeuten in einer ausgedruckten Exceltabelle eingetragen werden sollen, sind unter anderem: Name, Adresse, Geburtsjahr, Diagnosen, Behandlungsform und Behandlungsergebnisse, Komorbiditäten. Alles in unverschlüsselter „Reinform“. Diese Datenerfassung sei zwingend notwendig für den Versand und den Empfang der Fragebögen an beziehungsweise von den Patienten. Es wird zwar versichert, die Daten würden anonymisiert, im Kleingedruckten findet man aber, dass die Daten auch für andere Zwecke genutzt werden dürfen.
Dem DPNW-Vorsitzenden Dieter Adler verschlägt es die Sprache: „Einen solchen frechen Versuch, den Patientendatenschutz vom Tisch zu fegen, habe ich noch nicht erlebt. Die Verwaltung der Korrespondenz muss entweder durch die Praxen selbst oder durch eine neutrale Organisation wie die Landespsychotherapeutenkammern, erfolgen.“ Das Argument des IQTIG, nur so könne der Versand gewährleistet werden, kann Dieter Adler nicht akzeptieren. Folglich hat der DPNW einen Brief an den Datenschutzbeauftragen Ulrich Kelber gesendet und um Stellungnahme gebeten.
Die Infomappe gibt zudem wenig Aufschluss darüber, wer sich hinter dem Subunternehmen INFO GmbH in Berlin verbirgt. Dorthin sollen die sensiblen Patientendaten gesendet werden.
Und auch der Umstand, dass Patienten freiwillig an der Befragung teilnehmen können, rechtfertigt nicht die offene Übermittlung von Patientendaten, so der DPNW. Dieter Adler meint dazu: „Patienten bringt das schnell in einen Loyalitätskonflikt. Da werden sich viele aus Dankbarkeit nicht trauen, „Nein“ zu sagen.“
Der DPNW Vorsitzende Dieter Adler möchte die Reform der Qualitätssicherung in der Psychotherapie gerne unterstützen, rät aber allen Kolleginnen und Kollegen und auch Patienten dringend von der Teilnahme am Fragebogen in der vorliegenden Form ab: „Wir würden gerne mitmachen und auch bei der Gestaltung mitwirken. Aber nicht so!“
Ausgrenzung von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Ein weiterer Punkt der zum Unmut beim DPNW führt ist das komplette Ausschließen der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler kocht vor Wut: „Es ist eine Frechheit, dass die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ebenso ausgeschlossen werden wie die systemisch arbeitenden Kolleginnen und Kollegen.“
Hierin sieht Adler einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Abschaffung eines etablierten Berufsbildes. Weil Kinder und Jugendlichen-Psychotherapeuten immer mehr an den Rand gedrängt werden, will sich das DPNW in Zukunft verstärkt für Belange und Stärkung dieses Berufsstandes einsetzen. Dieter Adler sagt: „Es darf nicht sein, dass ein so wichtiger Berufszweig systematisch aus der Therapielandschaft verdrängt wird. Das wollen auch die niedergelassenen Erwachsenentherapeuten nicht, denn jeder ist froh, wenn er in seinem beruflichen Umfeld Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten hat, weil die Kinder von Patienten nicht selten auch psychische Probleme haben.“
Ausschluss systemische Therapie nicht nachvollziehbar
Das Argument, die systemische Therapie auszuschließen, weil diese erst kürzlich als Behandlungsverfahren zugelassen wurde und es daher noch keine abgeschlossenen Therapien geben, „ist falsch“, so Dieter Adler: „Natürlich gibt es auch abgeschlossene systemische Therapien, die nicht von den Krankenkassen bezahlt wurden. Für eine Vorbefragung können auch diese genutzt werden. Wenn die eigentliche Befragung beginnt, werden bereits abgeschlossene systemische Richtlinientherapien vorliegen, z.B. als Kurzzeit oder Fokaltherapien.“
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