Thailand kündigt „International Business Center (IBC)“ als Rechtsform für Ausländer an

Die deutsche Anwaltskanzlei Sanet Legal Ltd. – Dr. Denk & Partner in Bangkok erwartet keine spürbaren Erleichterungen für Handelsaktivitäten von Ausländern durch das neue IBC in Thailand.

Bereits Ende 2018 kündigte die thailändische Regierung das sogenannte „International Business Center (IBC)“ als neue Betätigungsform für Ausländer in Thailand an. Obwohl es bislang noch keine verbindlichen Richtlinien für das IBC gibt, erwartet die deutsch-thailändische Anwaltskanzlei Sanet Legal Ltd. – Dr. Denk und Partner, keine spürbaren Erleichterungen für Handelsaktivitäten von Ausländern in Thailand.

Das IBC löst die Betätigungsformen des „Regional Headquarters (RHQ)“ und des „Internationale Trade Centers (ITC)“ ab, die nicht mehr genehmigt werden. Soweit bislang bekannt, bietet die Einrichtung eines IBC in Zukunft ähnliche Vorteile wie die abgelösten „RHQ“ und „ITC“.

o Das IBC is im Wesentlichen ausgerichtet auf die Unterstützung verbundener Unternehmen in der südostasiatischen Region. Dazu gehören zum Beispiel die Koordination der Geschäftsaktivitäten, Mitarbeiterausbildung, Forschung und Entwicklung und interne Finanzdienstleistungen.

o Einkauf, Qualitätssicherung und Investitionsvorbereitung.

o Steuervorteile für das Einkommen der Ausländer im Management werden nicht mehr gewährt.

Von Bedeutung wird sein, welche Ausgestaltung die Funktion des IBC als Instrument für „Marketing and Sales Support“ erhält.

Als ausgeschlossen darf gelten, dass das IBC ein nennenswertes Aufweichen der Verbote des Foreign Business Act (FBA) mit sich bringen wird. Der FBA verbietet es Ausländern, direkt oder über lokale Gesellschaften oder Mitarbeitern Handel zu betreiben und Dienstleistungen zu erbringen.

Der voraussichtlich zulässige „Marketing und Sales Support“ sollte zwar die Unterstützung der Verkaufsanstrengungen in Thailand durch die Mitarbeiter des IBC umfassen. Am grundsätzlichen Verbot des Handels (Kaufen und Verkaufen) von Waren der Muttergesellschaft oder gar von Waren Dritter dürfte sich dadurch nichts ändern. Auch die Abwicklung von Aufträgen wird nicht als „interne Dienstleistung“ eingeordnet werden und bleibt damit verboten. Lagerhaltung dürfte hingegen zur ausschließlichen Bedienung von verbundenen Unternehmen zulässig sein.

Soweit bislang bekannt, ist die Genehmigung an zwei wesentliche Bedingungen geknüpft:
o Das IBC muss über ein voll eingezahltes Kapital von 10 Mio. THB (ca. knapp 300.000 EUR) verfügen, und
o mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen.
o Das IBC ist über Thai Board of Investment (BOI) zu beantragen ist.

Die deutsch-thailändischen Rechtsanwälte von Sanet Legal – Dr. Denk und Partner unterrichtet auf Anfrage über die rechtlich gesicherte Struktur der Präsenz vor Ort und die Investitionshilfen für ausländische Unternehmen in Thailand und den ASEAN-Staaten (Kontakt: info@sanet-legal.com).

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Sanet Legal Dr. Denk & Partner ist eine deutsch-thailändische Anwaltskanzlei in Bangkok. Als Teil der Beratergruppe SANET ASEAN ADVISORS unterstützt das Anwaltsbüro in Thailand europäische Unternehmen im rechtlich sicheren Set-up in ihren Aktivitäten. Die Sanet Gruppe in Bangkok bietet Vertriebsaufbau und Vertriebsübernahme, Marktforschung, Investitionsberatung und Projektmanagement einschließlich Machbarkeitsstudien und Standortsuche sowie Personalrekrutierung.

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